Auf dem Gebiet des Haftungsrechts / Schadensrechts vertreten wir sowohl die Interessen des Geschädigten als auch des in Anspruch genommenen Schädigers.

Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise bei:
– Verkehrsunfällen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall-
schaden)
– fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
– Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht, Sturmschäden)
– Tierhalterhaftung