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Auf dem Gebiet des Haftungsrechts / Schadensrechts vertreten wir sowohl die Interessen des Geschädigten als auch des in Anspruch genommenen Schädigers.
Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise bei:
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Verkehrsunfällen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall-
schaden) |
fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung |
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht, Sturmschäden) |
Tierhalterhaftung |
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