Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im
Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter
vorweggenommener Erbfolge.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen:
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der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen |
der Trennung und damit zusammenhängender Vereinbarungen |
der Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft |
des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung |
der Tilgung von Verbindlichkeiten |
der Unterhaltsregelung, Trennungspartner, Ehegatte, Kinder |
des Sorgerechts |
des Versorgungsausgleichs |
der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer |