Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im
Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter
vorweggenommener Erbfolge.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen:
|
der Gestaltung von Testament und Erbvertrag |
der Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften |
der gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüche |
der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbverzicht |
der Vor-, Ersatz- und Nacherbschaft |
des Erbscheinsverfahrens |
der Patientenverfügungen |
der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer |
der Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen |
der Ausgleichung und Anrechnung zwischen Abkömmlingen |
der Durchführung eines nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens |
der Mediation in Erbsachen |